Bei einem Verkauf an Privat ist oft Geduld gefragt, da Sie im Voraus nicht abschätzen können, wann potenzielle Käufer auf Ihre Anzeige aufmerksam werden. Dies kann einige Herausforderungen mit sich bringen, auf die Sie vorbereitet sein sollten, wie beispielsweise anfallende Stellplatzgebühren, falls sich der Verkauf über einen längeren Zeitraum erstreckt.
Im Gegensatz dazu gestaltet sich der Verkauf an einen Händler zumeist zügig und problemlos. Wenn Sie Ihr Fahrzeug selbst begutachtet und sich über dessen Marktwert informiert haben, können Sie uns gerne ein Angebot unterbreiten. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung und besprechen die weiteren Schritte. Bei uns erfolgt die Abwicklung des Verkaufs so schnell wie möglich und unter fairen Konditionen.
Als privater Verkäufer, der sein Fahrzeug an einen anderen Privatkunden verkaufen möchte, obliegt Ihnen die Verantwortung für alle erforderlichen Unterlagen. Sie sind dafür zuständig, den Kaufvertrag zu erstellen und das Fahrzeug abzumelden. Solche Kaufverträge werden häufig auf bekannten Websites wie dem ADAC zum Herunterladen bereitgestellt. In diesen Verträgen ist in der Regel eine Klausel zum „Ausschluss der Sachmängelhaftung“ enthalten. Das bedeutet, dass Sie für die Kosten aufkommen müssen, falls nach dem Verkauf Mängel am Fahrzeug geltend gemacht werden. Obwohl die meisten Verträge Sie von dieser Verpflichtung befreien, kann es bei Privatverkäufen dennoch zu Konflikten kommen.
Im Gegensatz dazu kümmert sich beim Verkauf an einen Händler dieser normalerweise um die Organisation aller erforderlichen Dokumente. Wenn Sie Ihr Fahrzeug über uns verkaufen, brauchen Sie sich um nichts zu sorgen. Wir übernehmen die Erstellung des Kaufvertrags, die Abmeldung Ihres Fahrzeugs und den Transport Ihres Wohnwagens zu unserem Standort.